Spezialisierte Rechtsberatung für alle Arten von Sozialleistungen in Österreich
Die Wiener Mindestsicherung sichert das Existenzminimum. Viele Anspruchsberechtigte wissen jedoch nicht, dass sie zusätzliche Leistungen wie Wohnkostenzuschuss oder einmalige Unterstützungen beantragen können.
Wir prüfen Ihren Anspruch vollumfänglich, berechnen die korrekte Höhe unter Berücksichtigung Ihrer Lebensumstände und stellen alle erforderlichen Anträge. Bei Ablehnungen legen wir fristgerecht Einspruch ein.
Bei Familienleistungen gibt es zahlreiche Sonderregelungen und Zuschläge, die oft übersehen werden. Dazu gehören erhöhte Beihilfen bei Behinderung, Mehrkindzuschlag oder Nachzahlungen bei verspäteter Antragstellung.
Wir berechnen Ihre exakten Ansprüche, prüfen Nachforderungsmöglichkeiten und setzen diese durch. Bei Rückforderungen durch die Behörde prüfen wir die Rechtmäßigkeit und wehren ungerechtfertigte Forderungen ab.
Die Berechnung der Wohnbeihilfe ist komplex und hängt von Faktoren wie Haushaltsgröße, Einkommen, Miethöhe und Wohnungsgröße ab. Fehler bei der Einkommensermittlung führen häufig zu abgelehnten Anträgen.
Wir erstellen eine präzise Einkommensberechnung, berücksichtigen alle Freibeträge und Absetzposten und maximieren damit Ihre Wohnunterstützung. Auch bei bereits bewilligten Bescheiden prüfen wir Optimierungsmöglichkeiten.
Die Einstufung in eine Pflegegeldstufe erfolgt durch ärztliche Gutachten. Viele Betroffene werden zu niedrig eingestuft, weil der tatsächliche Pflegeaufwand nicht vollständig erfasst wird.
Wir bereiten Sie optimal auf die Begutachtung vor, dokumentieren den Pflegebedarf detailliert und begleiten Sie zum Termin. Bei ungerechtfertigt niedrigen Einstufungen beantragen wir eine Neubegutachtung oder legen Einspruch ein.
Sperren des Arbeitslosengeldes werden oft verhängt, ohne dass die Betroffenen ihre Rechte kennen. Kürzungen bei unzureichender Arbeitswilligkeit oder abgelehnten Jobangeboten können angefochten werden.
Wir prüfen die Rechtmäßigkeit von Sperren und Kürzungen, legen fristgerecht Einspruch ein und vertreten Sie in Verfahren vor dem AMS. Bei berechtigten Ansprüchen setzen wir Nachzahlungen durch.
Bei gesundheitlichen Einschränkungen besteht oft Anspruch auf berufliche Rehabilitation oder Umschulung. Diese Leistungen sind wenig bekannt, können aber den Wiedereinstieg ins Berufsleben ermöglichen.
Wir prüfen Ihre Ansprüche auf Rehageld, Umschulungsgeld und Eingliederungsbeihilfen. Die Antragstellung erfolgt in enger Abstimmung mit Ärzten und dem AMS, um optimale Bewilligungschancen zu erreichen.
Kostenlose Ersteinschätzung Ihrer Situation innerhalb von 24 Stunden nach Kontaktaufnahme.
Detaillierte Prüfung aller möglichen Leistungen mit konkreten Betragsangaben.
Wir übernehmen die komplette Bearbeitung und Einreichung aller Formulare.
Nachverfolgung des Status und bei Bedarf Einsprüche gegen Ablehnungen.
Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Ersteinschätzung.
Jetzt Kontakt aufnehmen